Aus dem Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136
Im Beschluss heißt es, dass das Projekt Alleenspange/Alleentunnel aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen und der Magistrat aufgefordert wird, keinerlei Planungen weiterzuverfolgen und zur Umsetzung zu bringen, die eine „schnelle Ost-West-Verbindung“ durch das Nordend und Bornheim über eine Tunnel- und Trassenverbindung zwischen Rat-Beil-Straße und A 661 beinhalten (OA 1758).
Für das Gebiet wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt, das in den Bebauungsplan umgesetzt werden soll. Danach soll das Areal zu einem attraktiven Wohnstandort mit Tiefgaragen entwickelt werden. Entlang der Erschließungsstraße, einer Mischverkehrsfläche, die von einem Rondell abgeschlossen wird, sollen die Gebäude (Geschosswohnungsbau) dreigeschossig sein. Vorgesehen sind weiterhin zwei Punkthäuser: eines an Stelle des bestehenden Wohnhauses an der nördlichen Grenze des Areals. Ein zweites viergeschossiges Gebäude ist als Endpunkt der Erschließungsachse konzipiert. Die Kosten der Herstellung der Erschließung werden von den Eigentümern der Gärtnerei übernommen.
Die verkehrsberuhigte Straße soll begrünt und fußgängerfreundlich gestaltet werden. Sie wird durch einen Fuß- und Radweg in Richtung Günthersburgpark verlängert, wobei der Weg zunächst an der Grenze des Bebauungsplangebietes endet.
Das Konzept ist jedoch so angelegt, dass der Weg in einem nächsten Schritt über das Gelände des heutigen Betriebshofes – spätestens nach dessen möglicher Verlagerung – mit dem Günthersburgpark verbunden wird und in diesem Zusammenhang die schon im Wettbewerb von 1992 beabsichtigte Erweiterung des Parks nach Norden realisiert werden kann.
Als weiterer Schritt ist eine abermalige Ausdehnung des Parks nach Norden mit einer räumlichen Verknüpfung mit dem Wasserpark denkbar.
Das hört sich ja alles ganz herrlich an. Darf man das jetzt glauben?
26. 01. 2009 at 8:57
Bevor zuviel Euphorie entsteht !!
Drucksache 16/6110 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
44. Abgeordneter
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welchen Restriktionen durch die bereits 1980 planfestgestellte Alleenspange zwischen der Autobahn 66 und der Autobahn 661 unterliegt die Aufstellung des direkt an die geplante Trasse
der Alleenspange angrenzenden Bebauungsplans Nr. 858 der Stadt Frankfurt am Main, und inwieweit hält die Bundesregierung am Bau der Alleenspange fest?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Karin Rothvom 16. Juli 2007
Da die mit dem Bebauungsplan Nr. 858 vorgesehene Baugebietsausweisung südlich außerhalb der Flächen der Alleenspange liegt, gibt es keine Restriktionen, weder bei der Lage noch bei der Fläche oder bei der vorgesehenen Bebauung.
Die Stadt Frankfurt am Main kann allerdings gegenüber dem Baulastträger der planfestgestellten Alleenspange keine Forderungen nach Lärmschutz stellen. Mit der Aufnahme des Projektes “A 66 AS Miquelallee-AD Frankfurt/ Seckbach” (Alleenspange) in den Bedarfsplan 2004 hat der Gesetzgeber dessen Bedarf bestätigt. Damit ist das Projekt für die Bundesregierung verbindlich.